AUTSCH! ÜBER 50.000 EURO STRAFE, WENN DU DAS TUST!

Deutschland – Was tun, wenn sich Wespen in Deinem Garten oder auf dem Balkon wohlfühlen und sich gar häuslich einnisten? Darf man Wespen töten oder Wespennester ausräuchern?

Beim Versuch, Wespennester auszuräuchern, werden die intelligenten Tiere schnell aggressiv!

 

Sie gelten als aggressiv und sind doch sehr nützlich für die Natur. Laut Gesetz dürfen die „Biester“ nicht einfach getötet werden! Der >> Bußgeldkatalog ist rappelvoll mit richtig fetten Strafen, wenn Du Dich daran machst, ein Wespenvolk zu vernichten. Im Schnitt kostet eine „Wespenvernichtung“ 5000 Euro – die Strafe kann aber auch bei 65.000 Euro liegen.

Wenn sich also am Haus oder im Garten in der Erde ein Wespenvolk eingenistet hat, darfst Du die Tiere NICHT ausräuchern oder töten. Bei Wespen geht’s nicht – wie bei Bienen – ums Bestäuben der Pflanzen.

Nein, sie fressen Ungeziefer, was den Pflanzen schaden könnte. In hiesigen Breitengraden gibt’s vor allem zwei verschiedene Wespenarten, die richtig lästig werden können: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Elf Wespenarten gibt es in Mitteleuropa. Alle mögen’s dunkel beim Nestbau. Oft sind sie im Boden in verlassenen Maulwurfbauten oder Mäusenestern zu finden.

Aber auch andere Hohlräume werden bevorzugt, wie Rollokästen oder auch eine dunkle Ecke auf dem Dachboden.

 

Wenn die Königin getötet wird, die den Winter normalerweise überlebt, gibt es im nächsten Jahr ein Wespenvolk weniger.

Das berücksichtigt das Bundesnaturschutzgesetz: Das Entfernen, Zerstören oder Ausräuchern von Wespennestern ganz klar geregelt. Es verbietet, Lebensstätten von wild lebenden Tieren zu zerstören oder zu beeinträchtigen, ohne dass hierfür ein vernünftiger Grund vorliegen würde.

Wer sich nicht ans Gesetz hält und während der Vernichtung beobachtet oder angezeigt wird, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Die Strafen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Bußgeld für das Fangen, Verletzen, Töten von Wespen sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beträgt zwischen 5000 und 65.000 Euro.

Wespen Ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen, oder gar zu töten kostet in bspw.in Baden-Württemberg bis zu 15.000 Euro (bei besonders geschützten Wespenarten bis zu 50.000 Euro). Billiger kommt man Sachsen weg: Hier beträgt die Spanne 5000 – 50.000 Euro.

Gibt es aber Gründe, warum ein Nest umgesetzt werden muss, hilft die Feuerwehr im Notfall, etwa bei einem Wespennest an einem Kindergarten oder wenn die Bewohner aufgrund des Nestes nicht mehr in ihr Haus hinein- oder hinausgelangen können. Ansonsten muss unbedingt ein Fachmann ran, der sich mit den sirrenden Biestern auskennt .

Foto: 123RF, DPA

Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/wespen-strafe-bussgeld-ueber-50-000-euro-strafe-toeten-wespennest-526630